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Die standesamtliche Trauung

Standesamtliche Trauung auf Traumhochzeit.online

Per Gesetz ist die standesamtliche Trauung in Deutschland verpflichtend

In Deutschland ist die standesamtliche Trauung per Gesetz verpflichtend, um als Ehepaar anerkannt zu werden. Dies klingt zunächst wenig romantisch. Grundsätzlich hat die standesamtliche Trauung auch nicht die Absicht, für Romantik zu sorgen. Sie soll das Ehepaar rechtlich aneinanderbinden, es ihm ermöglichen, den gleichen Nachnamen zu tragen und auch bei der Steuerzahlung gemeinsam veranlagt zu werden.

Zudem erhalten Ehepaare mehr Rechte im Zusammenhang mit privaten Auskünften. So z.B. in ärztlichen Angelegenheiten. Paare, welche zusammenleben – egal wie lange – erhalten hier in der Regel keine Auskünfte.

Trotz allem muss die standesamtliche Trauung heute aber nicht nur dem Zweck der Eheschließung per Gesetzt dienen. Gerade, weil viele Brautpaare sich ausschließlich für eine standesamtliche Trauung entscheiden, kommt dieser Trauung heute eine große Bedeutung zu. Mittlerweile darf in vielen Standesämtern auch bei dieser Hochzeitsform mit einem feierlichen Einzug, einer persönlichen Ansprache und einem schön geschmückten Raum „aufgefahren“ werden.

Die rechtlichen Grundlagen der standesamtlichen Eheschließung

Um in Deutschland rechtsgültig heiraten zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen:

  • Das Mindestalter beider Ehepartner muss bei 18 Jahren liegen.
  • Beide Ehepartner müssen voll geschäftsfähig sein.
  • Sie dürfen nicht bereits mit anderen Partnern verheiratet sein, weder in Deutschland noch im Ausland.
  • Eine Ehe unter Verwandten und bei Adoption ist ausgeschlossen.
  • Die Ehe muss aus freien Stücken erfolgen.
  • Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Trauung erfolgen.

Welche Papiere müssen vor der Eheschließung vorliegen?

In der Regel muss eine beabsichtigte Eheschließung zuvor beim Standesamt angemeldet werden. Bereits hierfür muss mit dem zuständigen Sachbearbeiter ein Termin vereinbart werden. Zu diesem Termin mitzubringen sind der Personalausweis und eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde, welche nicht älter als sechs Monate sein darf. Einzuholen ist diese bei dem Standesamt der Stadt, in welcher man geboren wurde. Wer aus dem Ausland kommt, muss ebenfalls eine beglaubigte Kopie der Übersetzung der Geburtsurkunde vorlegen.

Während des ersten Termins prüft der Standesbeamte / die Standesbeamtin alle Unterlagen auf Richtigkeit bzw. ob alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Dies versucht er / sie auch während des Gesprächs auszuloten, z.B. indem er direkt anspricht, ob die Ehebereitschaft aus freien Stücken erfolgt. Mit dem Standesbeamten / der Standesbeamtin stimmt ihr auch ab, an welche Tag ihr euch trauen lassen möchtet.

Was kostet die standesamtliche Trauung?

Die Kosten für die standesamtliche Trauung halten sich in der Regel in Grenzen. Von Stadt zu Stadt und von Location zu Location sowie teilweise auch abhängig von einem bestimmten Tag, kommen können die Preise variieren. Grundsätzlich liegt der Preis für die Trauung zwischen EUR 40,00 und EUR 60,00 plus EUR 10,00 bis EUR 12,00 für die Heiratsurkunde sowie zwischen EUR 30,00 und EUR 100,00 für das Stammbuch, welches optional ist. Möchtet ihr euch in einem Standesamt außerhalb eures Wohnsitzes trauen lassen, fallen auch hierfür Gebühren an.

Die Trauung an sich kostet somit durchschnittlich EUR 100,00, was relativ günstig ist. Wenn ihr allerdings nicht einfach nur schnell ins Standesamt und schnell wieder raus möchtet, sondern die Zeremonie feierlicher gestalten möchtet, für eine besondere Dekoration sorgen oder einen kleinen Sektumtrunk einplanen möchtet, kommen hierfür weitere Kosten zustande.

Ebenso miteinberechnen müsst ihr die Kosten für den Brautstrauß, das Brautkleid und den Anzug des Bräutigams – solltet ihr hier nicht auf bereits vorhandene Kleidung zurückgreifen wollen. Wenn ihr nach der standesamtlichen Trauung und dem kleinen Umtrunk noch weiterfeiern möchtet, sind selbstverständlich auch diese Kosten miteinzuplanen.

Sind Trauzeugen oder eine festliche Kleidung notwendig bzw. verpflichtend?

Seit Juli 1998 ist die Anwesenheit eines oder zweier Trauzeugen auf dem Standesamt obsolet. Auch eine Kleiderordnung herrscht nicht. D.h. ihr könntet auch still und heimlich zu zweit und in eurer Alltagskleidung zum Standesamt gehen, euch trauen lassen und wärt ab diesem Zeitpunkt per Gesetz Mann und Frau.

Für manche Brautpaare ist diese Heimlichtuerei oder das unprätentiöse Auftreten genau das Richtige und mit einer gewissen Innigkeit und Unbeschwertheit verbunden, so dass diese Brautpaare genauso heiraten sollten. Für viele Paare gehört jedoch mindestens der Blumenstrauß, die engste Familie und/oder die engsten Freunde sowie ein festlicher Kleidungsstil mit zur Eheschließung dazu. Egal, ob die kirchliche Trauung noch folgt oder nicht.

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